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USt. Änderung nach Lieferlandprinzip ab 01.07. - Ist Xentral vorbereitet?


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Ich würde gerne diese Thema hier platzieren, da es in rund 1 1/2 Monaten diese große Umstellung bei der USt. Verrechnung in der EU gibt. Nachdem die Zeit mittlerweile extrem knapp ist, und in der Community hierzu nichts zu finden ist.    Ab dem 01.07. gilt in der EU das Lieferlandprinzip beim Abführen der Umsatzsteuer. D.h. die bisherigen Lieferschwellen entfallen und bei Versand in ein EU Land muss ab 01.07. die jeweils lokale USt. des belieferten EU Landes verrechnet werden, sofern man insgesamt € 10.000 in alle EU Länder überschreitet, also für die meisten Händler wird das unmittelbar gelten. Wie ist Xentral darauf vorbereitet? Bzw. welche Schnittstellen zu Dienstleistern in diesem Bereich gibt es und funktionieren diese tatsächlich? Eine Übergangsfrist wird von der EU explizit ausgeschlossen, d.h. für Händler die grenzüberschreitend liefern ist das ein existenzielles Thema. Händler die sich nicht diesem neuen System anpassen, werden gesperrt und können nicht mehr grenzüberschreitend liefern. Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es hier:
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Beste Antwort von Leopold Heigl 25 May 2021, 10:15

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11 Antworten

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Hallo Michael,

vielen Dank für deinen Beitrag in unserer Community.

Wir haben hier bereits eine kurze Info zum aktuellen Stand der neuen Regelung veröffentlicht: https://community.xentral.com/hc/de/articles/360021463920-Neue-EU-Regelung-ab-01-07-2021-Wie-wird-die-Mini-One-Stop-Shop-MOSS-Regelung-in-xentral-abgebildet-werden-

Benutzerebene 3

Hallo Leonie, habe ich gelesen. Gerne auch an dieser Stelle mein Kommentar dazu: "Es wird in Zukunft keine Lieferschwellen mehr geben. Jeder Umsatz über € 10.000 pro Jahr in die gesamte EU, also nicht pro Land, fällt automatisch unter die neue Regelung. Damit ist diese App ab 01.07. ohnehin hinfällig."

Benutzerebene 3

Btw. ich denke, ihr verwechselt da ohnehin etwas. Die Erklärung zum Thema innergemeinschaftliche Lieferung findest Du hier: https://www.sage.com/de-de/blog/lexikon/innergemeinschaftliche-lieferung/

Das sind USt.-freie Lieferungen von Unternehmer zu Unternehmer. Das hat mit der am 01.07. in Kraft tretenden Regelung der Lieferlandbesteuerung genau nichts zu tun, weil es sich hierbei um B2C Geschäfte, also Lieferungen an Endkunden handelt. 

Die Lieferschwellen haben ja nur dazu gedient, dass man als Unternehmer verpflichtet war bei Überschreitung im jeweiligen Land eine Steuerregistrierung durchzuführen und die Steuersätze des Lieferlandes zu verrechnen. Und in Folge die USt. direkt an das Finanzamt des Landes abzuführen. Ab 01.07. sind wir sofort dazu verpflichtet die Steuersätzes des Lieferlandes in der EU abzubilden, zu verrechnen und im Anschluß über den EU-OSS abzuführen. Bei Lieferung an Endkunden ohne UID Nummer.

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Hallo Michael,vielen Dank für deine Frage und deinen Input, der mit Sicherheit von einigen anderen Mitgliedern dieser Community von Relevanz ist. 

Wir sind uns der gesetzlichen Änderung bewusst und arbeiten derzeit daran, diese auch in Xentral korrekt abbilden zu können. Auch wenn der Name des Moduls "Lieferschwelle" sich nicht ändern wird, kann darüber künftig das Lieferlandprinzip abgebildet werden. Damit hier auch eine reibungslose Funktion gewährleistet ist, sollte bei den genutzten Shops in Erfahrung gebracht werden, ob auch dort dieser Mechanismus eingerichtet, und ob im Shop direkt betreffende Steuersätze hinterlegt werden müssen. Hierfür bitten wir um einen Austausch mit den jeweils genutzten Online-Shops.

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Hi zusammen,

das Thema wird in 14 Tagen von heute an akut (gewesen sein), denn es sollte längst geklärt sein.

Hier wäre ein Hinweis, wie der Export ggf. von Datev sich ändert im Buchhaltungsexport.

In welcher Spalte taucht das Bestimmungsland (wohin geliefert wird) auf?

In welcher Spalte taucht die Bestimmungslandwährung (wohin geliefert wird) auf?

In welcher Spalte taucht der Preis auf/in welcher Währung/umgerechnet nach EZB oder nicht?

Für Rechnungen/Gutschriften ab 1.7.21 oder auch schon früher, ggf. nach Datum des Datenabrufs?

Oder wird das anders/gar nicht abgebildet?

Es wäre gut und hilfreich - um Probleme für alle Betroffenen zu vermeiden - hier Klarheit anhand von Beispielen zu schaffen.

Gruß

 

PL

 

Ich teile mal meine aktuelle Rückmeldung mit euch 

 

Leonie Weitbrecht (Xentral ERP Software GmbH)

17.06.2021, 13:45 MESZ

Hallo Regina,vielen Dank für deine Anfrage.Wir arbeiten bereits an der Umsetzung und werden über den Helpdesk Informationen veröffentlichen, sobald wie diese haben.https://community.xentral.com/hc/de/articles/360021463920-Neue-EU-Regelung-ab-01-07-2021-Wie-wird-die-Mini-One-Stop-Shop-OSS-Regelung-in-xentral-abgebildet-werden-Ich bitte dich noch um ein wenig Geduld. Wir befinden uns in den letzten Tests, es kann also nicht mehr lange dauern, bis wir genauere Informationen geben können. Du bekommst dann voraussichtlich auch noch einen Newsletter dazu.

Viele Grüße aus Augsburg
Leonie
Junior Customer Success Manager

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Hi zusammen, 

das Thema OSS bringt ja auch auch mit sich, dass man ab sofort auch für umsatzschwache Länder, in die man bisher (weil man die Lieferschwellen eh nicht erreicht hätte) noch mit der deutschen UST schicken durfte, die UST-Sätze des jeweiligen Ziellandes verwenden muss.

Die UST-Sätze hängen immer am Zolltarif. Leider gibt es in Xentral aktuell noch keine Verknüpfung zwischen den Zolltarifen und der UST-Logik .. das würde die ganze Pflege aber ungemein vereinfachen.

Ich habe dazu mal einen Vorschlag in der WishList platziert und freue mich dort auf Upvotes und Lösungsansätze, wie andere Xentral-Kunden das Thema und die damit verbundene Pflege von Artikel- und Lieferschwellen-Einstellungen angehen.

https://community.xentral.com/hc/de/community/posts/4403131558674-MwSt-USt-S%C3%A4tze-f%C3%BCr-Artikel-abh%C3%A4ngig-von-Zolltarifnummern-f%C3%BCr-mehrere-L%C3%A4nder-festlegen-OSS-One-Stop-Shop-

Danke & Gruß

Fabian

Guten Tag Zusammen!

Wir haben folgendes Problem: die 10000 €-Schwelle haben wir überschritten. Damit greift die Automatik und Xentral zieht für die Aufträge die jeweilige UST des Lieferlandes. Soweit so gut. Leider stimmen dann die Preise im Shop (logischerweise Brutto inkl. dt. MwST) nicht mehr mit den Preisen auf der Auftragsbestätigung/Rechnung (mit ausländ. MwST) überein. 

Bsp.: Kunde glaubt bei der Bestellung er würde für einen Artikel 17,oo € zahlen, die AB/Rechnung weist dann aber 17,14 € aus, weil Österreich anstelle von 19% 20% berechnet.

Wie bekommen wir es hin, dass die Bruttopreise für den Kunden konstant bleiben? Ich kann ja nicht im Shop etwas für 20,- anbieten und dann eine Rechnung über 25,- schreiben. Das ist sicherlich nicht zulässig. 

Hat jemand ein ähnliches Problem oder sogar ein Idee für eine Lösung?

 

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Moin, 

es gibt eine Möglichkeit in der Lieferschwellen-App die Netto-Preise beim Import aus dem Onlineshop automatisch ändern zu lassen. Hast du diesen Haken gesetzt?

Liebe GrüßeNiklas

danke für die rasche Antwort! Leider kann unser aktueller Shop noch gar keinen Export - wir stellen demnächst auf Shopware um.

Wir machen das derzeit noch von Hand. D.h. der Shop bekommt die Nettopreise von Xentral, schlägt 19% drauf und zeigt sie dem Kunden an. Die Bestellung erreicht uns dann als Email und die ganze Auftragsabwicklung erfolgt von Hand in Xentral. Daher gibt es eben die Differenz. Die Nettopreise müssten in Xentral korrigiert werden.

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Hallo,

ich kenne mich hier überhaupt nicht aus. Wir haben uns mit 1.7 für OSS registriert und lt. unserem STB. auf die Lieferschwellen verzichtet: Somit Besteuerung nach Bestimmungsland.

Wir haben 2 Projekte. Projekt AT für Lieferungen von AT nach AT. (20 % UST)

Dann haben wir noch das Projekt DE für Lieferungen von DE nach DE (19 % UST).

Wir mussten nun wegen Knappheit im Lager DE einige Aufträge von AT verschicken → Hier hätte also nach Bestimmungslandprinzip (Bewegung von AT nach DE) 19% UST verrechnet werden sollen. Es wurden aber 20% hinterlegt. Mir wurde gesagt Xentral macht das alles automatisch. Derzeit nicht der Fall… vielleicht haben wir auch was falsch hinterlegt? Macht es überhaupt Sinn Lieferschwellen zu hinterlegen, wenn man darauf verzichtet hat? Also ich hatte die Schwelle bei 0 angelegt aber trotzdem wurde der OSS Umsatz nicht erfasst.

Wir überlegen auch einfach separate Projekte zu machen. Also zB. AT-DE, für Aufträge die von AT nach DE gehen sollen. Und bei Erweiterung der Länder zb AT-IT für Lieferungen von AT nach IT.

Wie sind da eure Erfahrungen?

Wir sind ein UN aus Österreich und unser STB kennt leider kein DATEV. Tu mir deshalb auch schwer bzgl der Auswertung von Umsätzen. Mache das aktuell anhand der Auftragsdaten (CSV) Export, aber nervt auch weil immer nur 1000 Daten pro Bericht exportiert werden.

Habt ihr da ne bessere Idee?

Wir arbeiten auch mit Shopify und müssen dann quasi Manuell über Shopify erstatten wenn wir stornieren bzw. bei REKLA.

Die Erstattung wird in Xentral dann nicht erfasst. Habe auch keine Gutschrifts-Belege zu den stornierten Aufträgen (In Xentral storniert).

Wie macht ihr das? 

Freu mich über eure Tipps. :-)

Danke!

LG
Meri

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