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Hallo zusammen,

 

neben der XRechnung tritt auch die neue GPSR-Verordnung ab Dezember in Kraft.

Neben dem Herstellernamen und dem Link fehlt meines Wissens nach auch noch die Adresse.

 

Da ich bisher keinen Onlineshop kenne, der dies bereits umgesetzt hat, würde ich mich über Beispiele freuen. Wir möchten die Umsetzung langsam angehen, und ich bin unsicher, wie dies in der Praxis dann auch tatsächlich umgesetzt wird.

Moin @Lukas Kov ,

so wie ich die Verordnung verstanden habe, muss dsss alles in die Angebote. 

Am einfachsten in den Text. 

Ich bezweifle, dass die Shopsysteme und Xentral so schnell dafür extra Felder einrichten. 

Ggf können wir das auch über Freifelder lösen. 

Ich bin generell gespannt auf die dazugehörige Rechtsprechung. aktuell glaube ich nicht, dass wir demnächst Nsme und Anschrift einer Fabrik in Bangladesh finden, wo das 90€  Fußball Trikot für 2,50$ genäht wurde.

Aber nach der Verordnung muss ja immer der Hersteller und der EU Vwrtreter / Inverkehrbringer aufgeführt werden.

Das bleibt spannend. 


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