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Hallo zusammen,

wir haben des Öfteren den Fall, das Kunden über den Onlineshop als Endkunden bestellen und dann im Nachgang uns ihre UST-ID im EU Land mitteilen.

Folgendes Beispiel:

wir haben über den Onlineshop eine Bestellung eines Endkunden aus Österreich erhalten. In unserem Onlineshop kann nur als Endkunde bestellt werden, eine Bestellung als Firmenkunde ist nicht möglich.

Dieser Kunde hat sich dann direkt bei uns gemeldet, da er eine gültige UST-ID in Österreich hat und die Lieferung somit als innergemeinschaftliche Lieferung ausgewiesen werden kann.

a) Der Auftrag wurde in Xentral mit 20% österreichischer MwSt automatisch über die Shopschnittstelle erstellt (richtig, da jetzt mit Umstellung OSS die 20% UST für AT ausgewiesen werden müssen). Die Rechnung ist bereits erstellt mit 20%.b) Die alte Rechnung mit 20% wird storniert, eine neue RE mit 0% als innergemeinschaftliche Lieferung wird erzeugt. c) Im Fibu-Export wird aber immer noch das Konto für die Erlöse 20% AT aus der Lieferschwellenapp herangezogen, obwohl in der Rechnung eine UST-ID hinterlegt ist. Richtig wäre das Konto 41250 innergemeinschaftliche Lieferungen.-> aktuell buche ich alle diese Vorgänge manuell in DATEV um. Das funktioniert aber nur, weil wir die Buchhaltung in DATEV selber machen. Und es ist natürlich super nervig, weil es ein unnötiger Mehraufwand ist.-> Xentral geht laut Ticket-Antwort wie folgt vor: Wie es scheint, wird die Auftragsanlage bzw. der Auftragsimport als Trigger gewählt um das Lieferschwellenkonto festzusetzen. Dadurch ist dies im Hintergrund bereits festgelegt und lässt sich nicht mehr ändern. Jedoch würde ich das Anliegen weiter zur Überprüfung  und ggf. Anpassung weitergeben.

 

Problem:leitet jemand die Erlöse aus Xentral einfach blind an den Steuerberater weiter, fällt dieser Fehler vermutlich gar nicht auf. Es wird dann aber ein anderer Betrag als Umsatzsteuer abgeführt, als aus der Rechnung ausgewiesen. In meinem oberen Beispiel werden als 20% UST nach Österreich abgeführt, obwohl das gar nicht nötig wäre! Wir hätten also zu viel UST bezahlt. Und die Rechnung würde auch nicht in der ZM-Meldung auftauchen, da ja noch das alte Erlöskonto statt dem Konto für die innergemeinschaftlichen Lieferungen hinterlegt ist.Wie löst ihr aktuell das Problem? Ich prüfe jeden Monat alle Erlöse mit dem dazugehörigen Lieferland ab. Das ist sehr zeitaufwendig und würde ich daher gern beheben.

lg maria

Hallo Maria von der @Christian Wassermann*,

vielen Dank für deinen Beitrag in unserer Communtiy. Es ist schön zu sehen, dass du dieses Medium nutzt, um Erfahrungen mit anderen Xentral Usern auszutauschen.

Die Berechnung der Lieferschwelle geht richtigerweise vom Auftrag aus. Nachdem du die ursprüngliche Rechnung storniert, und die USt-ID in deiner Kundenadressse hinterlegt hast, kannst du den Schreibschutz des Auftrags aufheben und die Kundenadresse neu laden.Nun wird auch die USt-ID in Auftrag und Rechnung berücksichtigt, die Steuer gemäß dem innergemeinschaftlichen Erwerb auf der Rechnung ausgegeben und das entsprechende, in den Grundeinstellungen hinterlegte, Erlöskonto beim Finanzbuchhaltungsexport angesprochen. Durch das neu Laden der Kundenadresse im Auftrag ergibt sich das korrekte Verbuchen auf das gewünschte Erlöskonto. 

Ich hoffe ich konnte dir in deinem Anliegen weiterhelfen, freue mich aber auch auf Anregungen aus User Sicht.Liebe Grüße,Leopold


Hallo Leopold,

 

wir würden im Fibuexport das Bestimmungsland benötigen -> wir sind auf der 21.1, trotzdem kann ich diese Information dort nicht finden.

Teile mir doch bitte die Spalte des Fibuexportes mit, in dem ich diese Information finde.

Danke dirMaria


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