USt. Änderung nach Lieferlandprinzip ab 01.07. - Ist Xentral vorbereitet?
Beste Antwort von Leopold Heigl
Hallo Michael,vielen Dank für deine Frage und deinen Input, der mit Sicherheit von einigen anderen Mitgliedern dieser Community von Relevanz ist.
Wir sind uns der gesetzlichen Änderung bewusst und arbeiten derzeit daran, diese auch in Xentral korrekt abbilden zu können. Auch wenn der Name des Moduls "Lieferschwelle" sich nicht ändern wird, kann darüber künftig das Lieferlandprinzip abgebildet werden. Damit hier auch eine reibungslose Funktion gewährleistet ist, sollte bei den genutzten Shops in Erfahrung gebracht werden, ob auch dort dieser Mechanismus eingerichtet, und ob im Shop direkt betreffende Steuersätze hinterlegt werden müssen. Hierfür bitten wir um einen Austausch mit den jeweils genutzten Online-Shops.
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https://www.wko.at/service/steuern/innergemeinschaftlicher-versandhandel-lieferschwelle.htmlhttps://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fuer-unternehmen/umsatzsteuer/informationen/faq-eu-umsatzsteuer-one-stop-shop.html
https://www.usp.gv.at/steuern-finanzen/umsatzsteuer/Umsatzsteuer-One-Stop-Shop.html
eine Münchner Rechtsanwaltskanzlei: https://www.it-recht-kanzlei.de/eu-umsatzsteuerreform-online-handel-juli-2021.html
Wie sind Eure Erfahrungen? Wir bereitet Ihr Euch auf das Thema vor, welche Schritte setzt Ihr?