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Hi!

Wir haben auf einer Veranstaltung in Deutschland Ware an einen ausländischen Bestandskunden verkauft, welche online per PP bezahlt wurde. (Also ähnlich wie ein Urlauber welcher in DE zum Bäcker geht.)

Die Ware wurde in DE persönlich übergeben und wurde nicht von uns ausgeführt. Weiß jemand wie ich auf der RE 19% ausweisen kann, obwohl die Adresse des Kunden im Ausland liegt? Wenn ich “Besteuerung Inland” auswähle, wird trotzdem 21% dargestellt.

Dank und Grüße!

Manu

Moin @Hagen H ,

es kann sein, dass die Lieferadresse einen Einfluss hat.

Hier würde ich es mit einer abweichenden Lieferadresse versuchen und im Auftrag und LS. auf die Besteuerung Inland achten.

 

 


Ich habe noch einen Hinweis im Handbuch gefunden:

 

Hinweis: Bei aktiver Lieferschwelle kann die Besteuerung im Auftrag nicht nachträglich geändert werden. Einstellungen für die Lieferschwelle werden bei Auftragsanlage übernommen, Änderungen des Felds "Besteuerung" im Auftrag wirken sich nicht aus. Wenn ein Auftrag mit Lieferung in ein Land, für das eine Lieferschwelle aktiv ist, ohne Lieferschwelle abgewickelt werden soll, weil z.B. der Kunde die Ware im Inland abholt, musst du vor Auftragsanlage in der Adresse den Haken bei "Lieferschwelle nicht anwenden"(Tab: Zahlungskonditionen/Besteuerung) setzen.


Ah, vielen Dank!

 


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