Liebe Community,
am 01.01.2025 tritt mit § 73 - Postgesetz (PostG) eine neue Regelung zur Deklaration von Versandgewichten in Kraft. Da bei dieser eine genauere Gewichtsangabe auf dem Versandlabel notwendig ist als bisher, ist es verständlich, dass dies zu Sorgen um die Funktionalität der bisherigen Anbindung und damit eurem Betriebsablauf führt.
Ist eine Anpassung von Xentral notwendig?
Da wir bereits das hinterlegte Gewicht an den Versanddienstleister senden und von diesem das entsprechend erstellte Label zurückbekommen, ist keine Anpassung unsererseits notwendig. Wir erstellen die Versandlabels nicht, wir leiten diese lediglich vom Versanddienstleister an euch weiter. Diese erstellen das Label, welches bereits die gesetzlich gefordert anzugebenden Informationen enthält:
Was könnt ihr tun?
Ihr könnt im Paketmarkendialog ein Gewicht hinterlegen. Hierfür wird euch ein Gesamtgewicht basierend auf den Artikelgewichten vorgeschlagen, welches ihr jedoch auch überschreiben könnt. Bei Teillieferungen über das Versandzentrum wird nur das Gewicht der relevanten Artikel übernommen.
Da euere Gewichtsangabe sich auf das komplette Paket inklusive Verpackungsmaterial beziehen sollte, könnt ihr dieses händisch im Lieferschein anpassen und im Artikelbrutto etwas Gewicht aufzuschlagen
Solltet ihr einen exakten Wert angeben wollen, ist dies allerdings nicht ohne einen Wiegeprozess nicht möglich. Insbesondere bei Mischaufträgen, die viel zusätzliche Verpackung beinhalten, kann es notwendig sein das ermittelte Gewicht händisch zu wiegen und das Gewicht im Paketmarkendialog zu überschreiben.
Wie geht es nun weiter?
Zur Annäherung an die realen Verpackungsgewichte (Kartonage plus Verpackungsmaterial) führen wir in Q4 neue Funktionen ein, mit denen man automatisiert pauschale sowie prozentuale Verpackungsgewichte einem Lieferschein hinzufügen kann. Sobald die Funktion fertig umgesetzt ist, werden wir euch hierüber inklusive Use-Cases informieren.