Hallo!
Beim Versand von Zahlungserinnerungen und Mahnungen aus dem Mahnwesen werden Kopien der Rechnungen mitgesendet. Auf dem Rechnungsdokument steht dann “Rechnung (doppel)”.
Ich finde die Bezeichnung nicht elegant und würde stattdessen lieber “Rechnung (Kopie)” o. Ä. ausgeben.
Gibt es eine Möglichkeit das umzubenennen oder kann man auch einfach die Originalrechnung mitsenden?
Beste Antwort von Dennis Bernhardt
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