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gezogener Steuersatz RE OSS unter der Lieferschwelle

  • 11 December 2023
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Hello Community :) 

zur Lieferschwellen-App habe ich eine Frage: 

Mein Ziel: Wenn Aufträge (B2C) mit dem Adressland Italien (bisher EU-Auslandsumsätze=0 EUR) importiert/angelegt werden, möchte ich, dass kein Steuersatz verwendet wird, bis halt die Lieferschwelle aktiv wird und der italienische 22%-Steuersatz genutzt wird.

Mein todo bisher:

-Test-Adresse mit Italien als Land angelegt, ohne UstID, bei Besteuerung gar nichts eingestellt außer EU-Lieferung/Lieferschwelle.

-Die Lieferschwelle für Italien angelegt, auf 10.000 EUR gestellt und bisherigen Umsatz 0 EUR, Häkchen von Lieferschwelle aktiv angehakt.

-Im Projekt gar nichts eingestellt, außer Steuer auf Beleg automatisch setzen.

-zusätzlich hab ich (zum Herumprobieren) noch bei den Steuersätzen einen für Italien angelegt. 

 

Ergebnis:

-Wenn Häkchen auf “Lieferschwelle aktiv” wird in meiner Test-Rechnung mit Adresse in Italien, keine UstID, automatisch der italienische Steuersatz von 22 % gezogen. Eigentlich müsste es ja aber 0% USt sein, weil meine EU-Auslands-Umsätze für B2C noch 0 EUR sind und somit der Schwellenwert noch nicht überschritten.

-Ist das Häkchen bei der Lieferschwelle aktiv noch nicht gesetzt (weil es bei Überschreiten lt. einiger Foren Beiträge automatisch angehakt wird), zieht sich aber der normale dt. 19%-Steuersatz statt keinen bis zur Lieferschwelle oder statt wenigstens meinem Italien-Steuersatz, den ich NICHT in der Lieferschwelle, sondern in den normalen Steuersätzen angelegt habe.

 

Kann mir einer weiterhelfen? Das wär super. Ich muss doch nicht für jede Adresse neu den Steuersatz für Italien hinschreiben, oder?

1.) Ich dachte bisher, dass sobald Land=nicht Deutschland, und sobald dafür ein Steuersatz angelegt ist, der automatisch gezogen wird.

2.) Oder zumindest sofern es ein EU-Land ist, und die Lieferschwelle noch nicht erreicht (bei B2C), sich ein Nuller-Steuersatz einstellt. 

 

VG, Magda

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Beste Antwort von Sandra Protasiuk 22 December 2023, 12:28

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1 Antwort

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Hallo Magda, 

die ersten 10.000€ Umsatz werden i.d.R. mit dem Umsatzsteuersatz im Herkunftsland versteuert, jeder weitere € mit dem ausländischen Steuersatz, welcher in der Lieferschwelle hinterlegt wurde. Sprich, wenn die Lieferschwelle aktiv ist, dann wird der ausländische Steuersatz gezogen. Wenn die Lieferschwelle noch nicht aktiviert ist, dann wird in deinem fall der deutsche Steuersatz gesetzt. 

 

Viele Grüße

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