Frage

Kosmetische Korrekturen in Rechnungen


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Hallo zusammen,

ist es nicht möglich kosmetische Änderungen in Rechnungen vorzunehmen?

Betrag, Menge Anzahl etc. ist alles korrekt, es fällt nur im Nachhinein auf, dass z.B. ein Rechtschreibfehler in der Adresse übersehen wurde, ein best. Feld nicht in die Rechnung einbezogen wurde,(bei uns sind das die GLN Nummern), oder sonst eine Kleinigkeit hinzugefügt werden muss.

Oder führt kein Weg an einer Rechnungskorrektur, sprich Stornorechnung und neue Rechnung kreieren vorbei?

Vielen Dank für eure Antworten.

Gruß Kerstin


3 Antworten

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Hallo @KPlegge 

steuerrechtlich müsste eine bereits versendete Rechnung storniert und korrigiert als neue Rechnung erneut versendet werden.

Ist sie noch nicht versendet (also an den Kunden gelangt) kannst du den Schreibschutz in Xentral lösen, die Rechnung bearbeiten und dann an den Kunden senden.

Im Zweifelsfall deinen Steuerberater fragen, ob eine Korrektur direkt in der Rechnungs-PDF (z.B. über Adobe Acrobat) für ihn OK bzw. zulässig ist.

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Danke für die Rückmeldung.

Benutzerebene 7
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Unsere Steuerberaterin ist immer für Storno und neu. 

Das ist immer der sauberste Weg mit dem geringsten Risiko bei einer Prüfung vom Finanzamt. 

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