Hey Zusammen
Gibt es hier einen Schweizer Kunden der sich mit offenen Zollfreilager im Xentral auskennt. Der es evtl auch via Xentral macht?
Im Anhang habe ich die Anforderungen vom Zoll an das System reingepackt, vielleicht kann mir ja auch jemand anderes Weiterhelfen.
MFG
Dominic
Art. 184 Ordentliche Bestandesaufzeichnungen für sensible Waren
(Art. 66 Abs. 1 ZG)
1 Die Bestandesaufzeichnung muss folgende Angaben enthalten:
a. Art des vorangegangenen Zolldokuments mit dem Datum der Annahme, der
ausstellenden Zollstelle und der Nummer;
b. Datum der Einlagerung;
c.Name und Adresse der Eigentümerin oder des Eigentümers der eingelagerten
Waren;
d. Herkunftsland oder für Ausfuhrwaren das Bestimmungsland;
e. Warenbezeichnung;
f. Angaben, die für den Vollzug nichtzollrechtlicher Erlasse des Bundes not-
wendig sind;
g. besondere Mass- und Gewichtseinheiten sowie Identitätsmerkmale je nach
Art der eingelagerten Ware, wie Stückzahl, Dimensionen, Karat, Fabrikati-
onsnummern;
h. Wert der eingelagerten Ware;
i. Art des nachfolgenden Zolldokuments mit dem Datum der Annahme, der aus-
stellenden Zollstelle und der Nummer;
j. Zeichen, Nummern, Anzahl der Verpackungsstücke;
k.Rohmasse und Eigenmasse; das BAZG kann auf Gesuch hin die Lagerhalterin
oder den Lagerhalter von der Pflicht entbinden, die Rohmasse oder die Eigen-
masse zu erfassen;
l. vorangegangener Ursprungsnachweis;
m. gegebenenfalls Gemeinschaftscharakter T-2 im Sinne des Übereinkommens
vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren;
n. Behandlungen, denen die Waren unterzogen werden;
o. Lagerplatz;
p. Datum der Auslagerung;
q. Name und Adresse der ursprünglichen Einlagererin oder des ursprünglichen
Einlagerers, wenn die Ware innerhalb eines Zollfreilagers von einer anderen
Einlagererin oder einem anderen Einlagerer zur Lagerung übernommen wird.